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Turnverein 1897 Einhausen e.V.

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HALLENORDNUNG

der TVE Halle am Jägersburger Wald

 

1. Zweck der Hallenordnung

1.1 Die Hallenordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der TVE-Halle am Jägersburger Wald. Sie zu beachten liegt daher im Interesse eines jeden Besuchers bzw. Benutzers.

1.2 Mit dem Betreten der TVE-Halle erkennt der Besucher/Benutzer die Hallenordnung an. Darüber hinaus verpflichtet er sich, allen sonstigen, der Betriebssicherheit dienenden Anordnungen Folge zu leisten.

1.3 Bei Wettkämpfen, Vereinstraining, Lehrgängen und Veranstaltungen des TVE sind die Übungsleiter bzw. Vereinsvertreter dafür verantwortlich, dass die Hallenordnung eingehalten wird.

 

2. Verhalten in der TVE Halle am Jägersburger Wald

2.1 Die Besucher der TVE-Halle sollen sich so verhalten, dass Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt wird
und andere weder gefährdet noch belästigt werden.

2.2 Die Belegungszeiten sind unbedingt einzuhalten, da jede Überschreitung der Stunde eine Verkürzung der nachfolgenden Gruppe mit sich zieht. Zu frühes betreten des Sportbereichs stört die Sporttreibenden.

2.3 Der Sportraum darf nur mit zweckentsprechender Sportkleidung, mit absatz- und stollenlosen bzw. abriebfesten Turnschuhen betreten werden. Turnschuhe, die als Straßenschuhe benutzt werden, sind für den Sportraum nicht zulässig. Dies gilt auch für die Sommermonate! Bei Zuwiderhandlungen entscheidet der Übungsleiter/in, ob in Socken oder barfuss am Sportbetrieb teilgenommen werden kann.

Insbesondere nicht gestattet ist:

  • Die Einnahme von Essen und Getränken im Sportbereich mit Ausnahme von Mineralwasser in PET-Flaschen
  • Das Rauchen in sämtlichen Räumen.
  • Das Mitbringen von Tieren.
  • Das Wegwerfen von Abfall außerhalb der bereitgestellten Behälter.
  • Das Abstellen von Fahrrädern und Motorfahrzeugen in den Räumen der Sporthalle.
  • Die Abstellung von Kraftfahrzeugen vor dem Hallengebäude (Notzufahrt).
  • Das Anbringen von Aufklebern, Wandmalereien und das Plakatieren.
  • Radsport und Inline Skating.
  • Kinderwägen dürfen nur im gefliesten Bereich in der TVE Halle stehen oder befördert werden.

2.4 Die Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Der Besucher haftet für alle von ihm verursachten Schäden. Eltern haften für ihre Kinder.

2.5 Für das Wechseln der Kleider sind die vorhandenen Garderoben zu benutzen. Der Zutritt zu den Umkleideräumen ist nur den aktiv am Sportbetrieb teilnehmenden Personen gestattet. Sonderregelungen müssen mit dem Vorstand des TVE abgestimmt werden.

2.6 Spiel- und Sportgeräte und sonstige Einrichtungsgegenstände sind nach Beendigung der vereinbarten Benutzungsdauer unverzüglich aus dem Sportraum zu entfernen. Kein Gerät darf aus der Halle ohne Zustimmung der Abteilungsleiter entnommen bzw. anderweitig benutzt werden. Beschädigte Geräte oder Gegenstände müssen unverzüglich dem Hausmeister oder Vorstand gemeldet werden.

2.7 Es ist nicht erlaubt, Haftstoffe (Harze, Klebstoffe u.ä.) beim Spiel- und Trainingsbetrieb zu verwenden. Weiterhin sind Magnesia und ähnliche Stoffe in einem Behälter aufzubewahren und Reste vom Boden zu entfernen.

2.8 Die Hülsenabdeckungen des Sportbodens dürfen nur mit dem dafür vorhandenen „Sauger" geöffnet werden.

2.9 Es sind nur die erforderlichen Lichtquellen zu aktivieren. Nach Verlassen der Räume hat der/die Übungsleiter/in/Benutzer/in dafür zu sorgen, dass die Türen, Fenster, Lichtkuppeln u.ä. verschlossen sind und die Energiequellen, Duschen und Wasserhähne abgestellt sind.

2.10 Bei Störfällen ist unverzüglich der Hausmeister oder Vorstand zu informieren (Telefonliste hängt im Erste-Hilfe Schrank aus).

2.11 Die Geräteräume dürfen nicht von Kindern unbeaufsichtigt betreten werden.

2.12 Fluchtwege und Notausgänge dürfen nicht zugestellt werden.

2.13 Das Aufstellen und Abbauen der Turngeräte hat unter größter Schonung von Boden, Seitenwänden und Geräten zu erfolgen. Bänke und Tore dürfen nicht durch die Halle gezogen oder geschoben werden. Alle Sportgeräte dürfen nur von eingewiesenen Personen benutzt/aufgebaut werden.

 

3. Haftung

3.1 Haftpflicht- und Schadensersatzansprüche werden vom Eigentümer (TVE) nicht anerkannt. Es wird dringend empfohlen, Geld, Schlüssel oder Wertgegenstände nicht in den Umkleidekabinen zu lassen.

 

4. Aufsicht

4.1 Beim Training und bei Veranstaltungen muss eine verantwortliche Übungsleitung anwesend sein. Sie ist für die reibungslose Durchführung des Sportbetriebes verantwortlich und hat die Spiel- und Sportgeräte vor Gebrauch auf ihre Sicherheit zu prüfen oder prüfen zu lassen. Festgestellte Mängel oder Schäden sind unverzüglich im Hallenbuch im Erste-Hilfe Schrank einzutragen. Schadhafte Anlagen, Geräte und dergleichen dürfen nicht benutzt werden.

4.2 Der Vorstand und die Übungsleiter/innen des TVE sind berechtigt, Besucher, die gegen die Hallenordnung verstoßen und die gegebenen Anweisungen missachten, aus der TVE-Halle zu weisen. Wird eine solche Aufforderung nicht befolgt, muss mit Erstattung einer Strafanzeige gerechnet werden. Liegen grobe Verstöße vor oder werden Anweisungen des Vorstandes oder der Übungsleiter/innen des TVE wiederholt missachtet, kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.

 

5. Technik der Sporthalle

5.1 Lüftungsregelung
Die Lüftungskuppeln und Technischen Einrichtungen dürfen nur von unterwiesenen Personen betätigt werden.

5.2 Fußbodenheizung
Die Handregelung darf nicht verstellt werden, da die Fußbodenheizung eine lange Vorlaufzeit hat und die gewünschte Temperatur nie in der eigenen Stunde zum Tragen kommt! Bei dauerhafter „Kälte oder Wärme" ist eine entsprechende Eintragung im Hallenbuch vorzunehmen.

 

6. Außenanlagen

6.1 Die Zufahrt für die Rettungsfahrzeuge muss immer frei gehalten werden.

6.2 Die TVE Halle ist für Sporttreibende nur durch den Haupteingang zu betreten und zu verlassen

 

7. Hausrecht

7.1 Mit der Inanspruchnahme der TVE-Halle am Jägersburger Wald erkennt jeder Nutzer diese Hallenordnung und die damit verbundenen Verpflichtungen ausdrücklich an. Das Hausrecht wird ausgeübt durch den Vorstand, Hausmeister, Übungsleiter und die Vertreter des TV-Einhausen.
(Änderungen vorbehalten)

 

Einhausen den 14.09.2010


Für den Vorstand

Philipp Bohrer

 

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